AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18. Mai 2024
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Allgemeine Regelungen
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Geltungsbereich
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Firma Phoenix-Partyservice, Andreas und Irina Derksen, Bamberger Straße 10, 76661 Phillipsburg (im Folgenden: wir) und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
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Wir widersprechen ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Kunden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren eine abweichende Regelung.
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Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen solche Bestimmungen zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen haben. Im Falle einer Regelungslücke findet diese Regelung entsprechend Anwendung.
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Unser Leistungsangebot stellt sich wie folgt dar:
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Vermietung von Partyequipment (z. B. Pavillon, Biergarnituren, Dekoration u.a.)
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Angebot und Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind unverbindlich, insbesondere auch die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen, Anzeigen, Abbildungen sowie Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße und Gewichte, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
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Wirksame Mietverträge kommen erst durch Unterzeichnung unseres Mietvertrages für Werkzeuge zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ebenfalls schriftlich bestätigt worden sind. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
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Preise, Kaution
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Es gelten die vereinbarten Preise. Diese verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abholung und Rückgabe des Mietgegenstandes hat durch den Kunden zu erfolgen, es sei denn, es wurde eine Anlieferung und/oder Abholung gegen Gebühr zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart.
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Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und beginnt ab Bereitstellung des Mietgegenstandes. Hierbei gilt für selbst durch den Kunden abzuholende Mietgegenstände: Die Abholung kann zwischen 06:30 und 13 Uhr erfolgen und die Rückgabe erfolgt zwischen 13:00 und 19:00 Uhr des letzten Miettages.
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Wir sind berechtigt, Mietvorauszahlungen, Zwischenabrechnungen und eine Mietkaution zu verlangen; die Kaution ist unverzinslich und in bar zu hinterlegen. Sie wird dem Kunden unter Verrechnung etwaiger bestehender Ansprüche bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet.
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Mietgegenstand, Übergabe und Nutzung
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Wir haben den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder, sofern vereinbart, an den Bestimmungsort zu liefern.
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Der Kunde hat uns den Einsatzort, an dem der Mietgegenstand eingesetzt wird, möglichst genau anzugeben. Ebenso hat er uns unverzüglich vom Wechsel des Einsatzortes in Kenntnis zu setzen.
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Mietgegenstände dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Der Kunde erhält spätestens bei Übergabe eine Ausfertigung der Bedienvorschriften und bestätigt deren Erhalt.
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Stornierung / Umbuchung
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Falls der Kunde den Mietgegenstand 1 Woche oder mehr im Voraus gebucht hat, diesen aber stornieren oder umbuchen möchte, ist dies grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.
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Die Buchungserklärung des Kunden ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit uns für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, fallen generell nachfolgende Stornogebühren an:
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75 % des Mietpreises weniger als 48 Stunden vor dem Mietbeginn
Keine Stornogebühren, sollten die Bedingungen (z.B. Wetter) die Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich machen. Dies ist mit uns zu vereinbaren.
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Als Mietpreis gilt hierbei der Gesamtmietpreis inkl. aller Gebühren und Extras.
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Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erscheinen oder, bei vereinbarter Lieferung nicht am Lieferort anwesend sein, werden wir die Reservierung eine Stunde lang aufrechterhalten. Danach ist der Mietgegenstand wieder für andere Kunden freigegeben. Dem Kunden wird in diesem Fall der Gesamtmietpreis in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden durch die Nichtabholung/Nichtübernahme entstanden ist.
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Pflichten und Haftung des Kunden
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Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelungen zu beachten und insbesondere in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob sich der Mietgegenstand in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin verpflichtet er sich, den Mietgegenstand gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
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Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter bei Übergabe des Mietgegenstandes einen gültigen Personalausweis oder ein anderes vergleichbares Ausweisdokument vorzulegen. Bei Nichtvorlage können wir die Übergabe verweigern, der Kunde ist sodann im Annahmeverzug.
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Der Kunde haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes anfallenden Gebühren, Bußgelder und Strafen, für die wir in Anspruch genommen werden, genauso wie für etwaige Rechtsverfolgungskosten.
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Eine Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte (ausgenommen Familienmitglieder oder Angestellte des Kunden) ist untersagt.
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Bei der Vermietung für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten hat der Kunde die regelmäßige Überprüfung und Wartung durch unsere Werkstatt zu ermöglichen. Anderenfalls haftet der Kunde für alle Schäden, die auf versäumte Wartung zurückzuführen sind. Der hierfür erforderliche Transport des vom Kunden vorher zu reinigenden Mietgegenstandes zur Werkstatt und zurück ist Sache des Kunden und kann von uns kostenpflichtig übernommen werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Mietgegenstände erstmalig zwei Monate nach Mietbeginn und sodann nach Ablauf von weiteren sechs Monaten immer Anfang Juli und einmal in der Zeit November oder Dezember eines jeden Jahres zu warten.
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Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedienung des Mietgegenstandes nur durch befähigte und erfahrene Personen erfolgt.
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Der Kunde hat den Mietgegenstand außerhalb der Einsatzzeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen und für ausreichend Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus zu sorgen.
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Der Kunde ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
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Der Kunde ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei unsere Weisungen, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Auf jeden Fall hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
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Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Kunden noch von einer dritten Person repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind von uns oder einer von uns beauftragten Person oder Unternehmen auszuführen. Wir stellen dem Kunden für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern uns dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Kunde ebensowenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Kunde, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Kunden zu vertreten ist.
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Der Kunde haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Kunde für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten.
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Der Kunde haftet unabhängig von der vereinbarten Versicherung insb. für folgende Schäden und/oder Kosten:
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• Schäden durch Mietausfall,
• Schäden von Kontroll-, Wartungs- und Sicherungspflichten, die sich aus den Einsatzbedingungen ergeben,
• Schäden durch die Weitervermietung oder Überlassung des gemieteten Gegenstands an nichtberechtigte oder eingewiesene Personen entstehen,
• Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden,
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Der Kunde haftet ferner für den Schaden, der uns dadurch entsteht, dass sich die Beiträge der oben genannten Versicherungen erhöhen.
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Bei allen ersatzpflichtigen Schäden an den Mietgegenständen stellen wir dem Kunden die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadensfall in Rechnung.
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Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
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Nutzungsbeschränkungen
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Der Kunde darf den Mietgegenstand ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken nutzen.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, den Leistungsgegenstand unterzuvermieten oder zu verleihen oder einer sonstigen nicht vertragsgemäßen Nutzung zuzuführen.
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Mietzeit, Anlieferung und Rückgabe des Mietgegenstandes
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Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
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Die Anlieferung des Mietgegenstandes erfolgt, sofern vereinbart, auf Gefahr des Kunden.
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Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit uns in vertragsgemäßem und gereinigten Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietgegenstandes, die eine Sonderreinigung erfordert leistet der Kunde uns Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Gibt der Kunde den Mietgegenstand vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne uns von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüfen wir die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage. In diesem Fall können wir für den bei uns entstandenen Aufwand eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 EUR (inkl. MwSt.) erheben. Der ursprünglich vereinbarte Mietpreis wird jedoch nicht überschritten.
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Gibt der Kunde den Mietgegenstand – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an uns zurück, sind wir berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Darüber hinaus ist der Kunde zur Zahlung einer Aufwandspauschale, als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand, in Höhe von EUR 15,00 (inkl. MwSt.) verpflichtet, es sei denn er weist nach, dass und ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
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Versicherungsschutz, Selbsbeteiligung
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Der Mietgegenstand ist haftpflichtversichert.
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Gewährleistung und Haftung
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-und Haftungsansprüche nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
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Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Übernahme des Mietgegenstandes uns gegenüber schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang bei uns maßgeblich ist. Wir erstellen ein Übergabeprotokoll, in das der Kunde sämtliche, bei seiner Untersuchung festgestellte Mängel aufnimmt. Bei Überlassung nicht erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn nicht unverzüglich binnen drei Kalendertagen ab Entdeckung eine schriftliche Mängelanzeige bei uns eingegangen ist.
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Wir sind berechtigt, dem Kunden an Stelle des vertraglich vereinbarten Mietgegenstands, einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstan zur Anmietung zur Verfügung zu stellen.
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Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen uns, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Kunden nur geltend gemacht werden bei
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• einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns,
• einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder
bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
• der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
• falls wir nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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Datenschutz
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Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von uns auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
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Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs. Entsprechendes gilt im Rahmen einer zu erbringenden Leistung.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung, Schlussbestimmungen
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Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Sitz soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
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Wir sind nicht verpflichtet oder bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
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Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder dessen späterer Änderung diesen Punkt bedacht hätten.
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